13. & 14. Gehalt Rechner (Urlaubs- & Weihnachtsgeld)
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Grundlage für die Berechnung des Jahressechstels (2× Monatsbrutto).
Wichtig für die €620 Freigrenze und Jahressechstel-Deckelung.
Netto Sonderzahlung = Brutto - SV (17,07%) - [(Brutto - SV - Freigrenze €620) × 6%]Gemäß § 67 EStG werden Sonderzahlungen bis zum Jahressechstel nach Abzug der Sozialversicherung (17,07%) und der Freigrenze (€620) mit einem festen Steuersatz von 6% besteuert.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Das Jahressechstel ist ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge (entspricht im Regelfall genau 2 Monatsbruttogehältern). Sonderzahlungen bis zu dieser Grenze werden mit dem festen Begünstigungssatz von nur 6% versteuert.
Die ersten €620 an Sonderzahlungen pro Kalenderjahr sind völlig steuerfrei (0% Lohnsteuer). Erst der darüber hinausgehende Betrag bis zum Jahressechstel unterliegt dem 6%-Steuersatz.
Beträge, die das Jahressechstel übersteigen (Überhang), verlieren den Begünstigungssatz von 6% und müssen voll wie laufender Arbeitslohn nach dem regulären progressiven Einkommensteuertarif versteuert werden.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Kleines und Großes Pendlerpauschale sowie Pendlereuro (€2/km) exakt nach BMF-Richtlinien und Monatstagen berechnen.
Steuerabsetzbetrag für Kinder: bis zu €2.000/Jahr pro Kind unter 18 und €700 ab 18 Jahren sowie Kindermehrbetrag bei geringem Einkommen.