Einzelfirma vs. GmbH / AG Rechner Schweiz (Steuer- & AHV-Vergleich)
Vergleich von Steuerbelastung, AHV-Beiträgen (selbstständig 10.0% vs. Lohn/Dividende) und Netto-Ertrag zwischen Einzelfirma und GmbH / AG in 15 Kantonen.
Vergleich von Steuerbelastung, AHV-Beiträgen (selbstständig 10.0% vs. Lohn/Dividende) und Netto-Ertrag zwischen Einzelfirma und GmbH / AG in 15 Kantonen.
Vergleich von Steuerbelastung, AHV-Beiträgen (selbstständig 10.0% vs. Lohn/Dividende) und Netto-Ertrag zwischen Einzelfirma und GmbH / AG in 15 Kantonen. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, ESTV • Swiss National Bank (SNB)) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Marktüblicher Lohn; Restgewinn verbleibt in der Firma oder wird als Dividende bezogen
Einzelfirma: Reingewinn = 100% Einkommensteuer + AHV (max 10%). GmbH: Gewinnsteuer + Lohn/Dividende Teilbesteuerung.Bei qualifizierter Beteiligung (ab 10%) werden Dividenden beim Bund zu 70% und in den Kantonen zu 50-70% teilbesteuert und sind von AHV-Beiträgen befreit.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Banken und Steuerämtern können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Als Faustregel gilt: Ab einem nachhaltigen Reingewinn von ca. CHF 100'000 bis CHF 150'000 pro Jahr wird die GmbH steuerlich oft vorteilhafter, weil nicht das gesamte Einkommen der Steuerprogression und den AHV-Beiträgen unterliegt. Zudem bietet die GmbH ab Tag 1 vollen Schutz des Privatvermögens (Haftungsbeschränkung).
Nein, Dividenden unterliegen nicht der AHV. Voraussetzung ist jedoch, dass der Inhaber sich einen marktüblichen Lohn für seine operative Geschäftsführung auszahlt (Branchenvergleich der Ausgleichskassen), um eine Umqualifikation von Dividenden in AHV-pflichtigen Lohn zu verhindern.
Neben dem gesetzlichen Mindeststammkapital von CHF 20'000 (das der Gesellschaft gehört) fallen Notariats- und Handelsregistergebühren von ca. CHF 1'000 bis CHF 2'500 an.
Erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 ist der Eintrag ins Schweizer Handelsregister für eine Einzelfirma gesetzlich vorgeschrieben. Vorher ist der Eintrag freiwillig.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Quellensteuer-Berechnung für B- und L-Bewilligungen mit Tarif A, B, C, H, Kinderabzügen und interkantonalem Vergleich aller 26 Kantone.
Ordentliche Steuerberechnung für alle 26 Schweizer Kantone mit direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Vermögenssteuer.