Lohnfortzahlung bei Krankheit Rechner (Berner, Zürcher & Basler Skala)
Berechnung der gesetzlichen Lohnfortzahlungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit nach Art. 324a OR nach Berner, Zürcher und Basler Skala sowie KTG-Versicherungsvergleich.
Berechnung der gesetzlichen Lohnfortzahlungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit nach Art. 324a OR nach Berner, Zürcher und Basler Skala sowie KTG-Versicherungsvergleich.
Berechnung der gesetzlichen Lohnfortzahlungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit nach Art. 324a OR nach Berner, Zürcher und Basler Skala sowie KTG-Versicherungsvergleich. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, ESTV • Swiss National Bank (SNB)) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
1. DJ = 3 Wochen; ab 2. DJ greifen Berner, Zürcher oder Basler SkalaIm 1. Dienstjahr (nach Ablauf von 3 Monaten) schuldet der Arbeitgeber 3 Wochen Lohnfortzahlung. Ab dem 2. Dienstjahr bestimmt die örtliche Gerichtspraxis die Dauer.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Banken und Steuerämtern können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Art. 324a OR verpflichtet den Arbeitgeber zu 100% Lohnfortzahlung während einer beschränkten Anzahl Wochen. Die freiwillige Krankentaggeldversicherung (KTG) deckt 80% des Lohns während 720 Tagen (ca. 2 Jahre) und schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor dem existenzbedrohenden Lohnunterbruch.
Gilt kein GAV und enthält der Einzelarbeitsvertrag keine Regelung, gilt das Recht am Arbeitsort. In Zürich und Schaffhausen gilt die Zürcher Skala, in Basel die Basler Skala, im restlichen Teil der Schweiz wird standardmässig die Berner Skala herangezogen.
Ja, der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht pro Dienstjahr (nicht pro Krankheitsfall). Mehrere Krankheitsperioden innerhalb desselben Dienstjahres werden bis zum Erreichen der Höchstdauer kumuliert.
Bei befristeten Verträgen unter 3 Monaten besteht kein Anspruch. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen greift der gesetzliche Schutz nach Art. 324a OR erst nach Ablauf von 3 Monaten seit Stellenantritt.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Quellensteuer-Berechnung für B- und L-Bewilligungen mit Tarif A, B, C, H, Kinderabzügen und interkantonalem Vergleich aller 26 Kantone.
Ordentliche Steuerberechnung für alle 26 Schweizer Kantone mit direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Vermögenssteuer.