Schweizer Mietzinsrechner (BWO Referenzzinssatz & Teuerung)
Gesetzlich zulässige Mietzinserhöhung oder Anspruch auf Mietzinssenkung nach BWO-Referenzzinssatz, 40% Teuerungsausgleich und Kostensteigerung (VMWG).
Gesetzlich zulässige Mietzinserhöhung oder Anspruch auf Mietzinssenkung nach BWO-Referenzzinssatz, 40% Teuerungsausgleich und Kostensteigerung (VMWG).
Gesetzlich zulässige Mietzinserhöhung oder Anspruch auf Mietzinssenkung nach BWO-Referenzzinssatz, 40% Teuerungsausgleich und Kostensteigerung (VMWG). Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, ESTV • Swiss National Bank (SNB)) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Ohne Heiz- und Nebenkosten
Gemäss Art. 16 VMWG dürfen max. 40% überwälzt werden
Sie haben einen begründeten Anspruch auf Mietzinssenkung von CHF 25.79 pro Monat. Fordern Sie diese formell schriftlich beim Vermieter ein.
Gesamtveränderung (%) = Δ Zinssatz (3.0% / Viertelprozent) + 40% × Δ LIK-Teuerung + KostenpauschaleBei Referenzzinssätzen bis 5.0% berechtigt jede Viertelprozent-Änderung (0.25 Prozentpunkte) zu einer Mietanpassung von 3.0% (bzw. ca. 2.91% Senkung). Teuerung darf nur zu 40% überwälzt werden.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Banken und Steuerämtern können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Vermieter sind nicht verpflichtet, Senkungen automatisch weiterzugeben. Sie müssen Ihren Vermieter schriftlich per Einschreiben unter Berufung auf Art. 270a OR zur nächsten Kündigungsfrist zur Senkung auffordern.
Ja. Der Vermieter darf einer Senkungsforderung bis zu 40% der aufgelaufenen Teuerung (LIK) sowie die allgemeine Kostensteigerung (üblicherweise 0.5% p.a.) als Vorbehalt entgegenhalten.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Quellensteuer-Berechnung für B- und L-Bewilligungen mit Tarif A, B, C, H, Kinderabzügen und interkantonalem Vergleich aller 26 Kantone.
Ordentliche Steuerberechnung für alle 26 Schweizer Kantone mit direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Vermögenssteuer.