Schweizer Zollfreigrenze Rechner (CHF 150 Wertfreigrenze & Freimengen)
Prüfung der neuen Wertfreigrenze von CHF 150 im Reiseverkehr (ab 1.1.2025), Freimengen für Fleisch & Alkohol, Schweizer MWST (8.1%/2.6%) und Postverzollung.
Prüfung der neuen Wertfreigrenze von CHF 150 im Reiseverkehr (ab 1.1.2025), Freimengen für Fleisch & Alkohol, Schweizer MWST (8.1%/2.6%) und Postverzollung.
Prüfung der neuen Wertfreigrenze von CHF 150 im Reiseverkehr (ab 1.1.2025), Freimengen für Fleisch & Alkohol, Schweizer MWST (8.1%/2.6%) und Postverzollung. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, ESTV • Swiss National Bank (SNB)) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Abgaben = Schweizer MWST (bei Wert > Freigrenze auf Gesamtwert) + MengenzölleWird die Wertfreigrenze überschritten, ist die Mehrwertsteuer auf dem GESAMTEN Warenwert geschuldet (nicht nur auf dem Betrag über CHF 150).
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Banken und Steuerämtern können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt neu eine Wertfreigrenze von CHF 150 pro Person und Tag (vorher CHF 300). Werden Waren im Gesamtwert von mehr als CHF 150 eingeführt, muss die Schweizer Mehrwertsteuer auf dem gesamten Warenwert bezahlt werden.
Nein, unteilbare Gegenstände (z.B. eine Uhr oder ein Fernseher für CHF 250) können nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Dieser Gegenstand ist vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig.
Pro Person und Tag (ab 17 Jahren) dürfen zollfrei eingeführt werden: 1 kg Fleisch, 5 Liter Wein/Bier (bis 18% Vol.) und 1 Liter Spirituosen (über 18% Vol.). Darüber fallen spürbare Mengenzölle an (z.B. CHF 17/kg Fleisch, CHF 15/Liter Spirituosen).
Mit der offiziellen QuickZoll-App des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) können Reisende Waren über der Freigrenze vor dem Grenzübertritt selbstständig deklarieren und die anfallenden Abgaben direkt per Kreditkarte oder Twint bezahlen.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Quellensteuer-Berechnung für B- und L-Bewilligungen mit Tarif A, B, C, H, Kinderabzügen und interkantonalem Vergleich aller 26 Kantone.
Ordentliche Steuerberechnung für alle 26 Schweizer Kantone mit direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Vermögenssteuer.