Brutto-Netto-Rechner Österreich (AK Standard)
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Begünstigter Steuersatz von 6% nach Abzug von €620 Freigrenze.
Netto = Brutto - SV (ÖGK ~18.07%) - Lohnsteuer + AbsetzbeträgeVom Bruttogehalt wird zuerst die Sozialversicherung abgezogen (gedeckelt bei €6.060/Monat). Die Lohnsteuer wird auf die verbleibende Bemessungsgrundlage nach den 7 BMF-Tarifstufen berechnet und durch Absetzbeträge gemindert.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Das 13. und 14. Gehalt gelten steuerlich als sonstige Bezüge. Innerhalb des sogenannten Jahressechstels gilt nach Abzug der Freigrenze von €620 ein begünstigter fester Steuersatz von nur 6% anstelle der regulären progressiven Lohnsteuer.
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt €6.060 (jährlich €72.720). Einkommensteile über dieser Grenze sind von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Der Familienbonus Plus ist ein direkter Steuerabsetzbetrag von bis zu €2.000 pro Jahr (€166,67/Monat) für jedes Kind unter 18 Jahren und €700 pro Jahr für Kinder ab 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Kleines und Großes Pendlerpauschale sowie Pendlereuro (€2/km) exakt nach BMF-Richtlinien und Monatstagen berechnen.
Steuerabsetzbetrag für Kinder: bis zu €2.000/Jahr pro Kind unter 18 und €700 ab 18 Jahren sowie Kindermehrbetrag bei geringem Einkommen.