Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach SGB III §§ 95 ff.: Soll- und Ist-Entgelt, 60 % / 67 % Leistungssatz und Nettoausgleich.
Monatlicher Bruttolohn ohne Kurzarbeit (max. Beitragsbemessungsgrenze 8.050 €)
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Reguläres Soll-Brutto | 3.800,00 € |
| Verbleibendes Ist-Brutto | 1.900,00 € |
| Reguläres Pauschal-Netto | 2.432,00 € |
| Erzieltes Ist-Netto | +1.216,00 € |
| Netto-Entgeltdifferenz (Ausfall) | 1.216,00 € |
| + Kurzarbeitergeld (KUG) (60%) | +729,60 € |
| = Gesamt-Nettoauszahlung | 1.945,60 € |
| - Tatsächliche Einbuße zum Normalgehalt | -486,40 € |
KUG = (Pauschal-Netto_Soll - Pauschal-Netto_Ist) × 60% (bzw. 67% mit Kind)Das Kurzarbeitergeld gleicht den pauschalierten Netto-Entgeltausfall zu 60 % (ohne Kind) bzw. zu 67 % (mit Kind auf der elektronischen Lohnsteuerkarte) aus. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber den Ist-Lohn plus das staatliche KUG.
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Monatliches und jährliches Nettogehalt nach Steuerklassen I-VI, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
19% Regelsatz, 7% ermäßigter Steuersatz, Netto-Brutto-Umrechnung und Skonto-Rechner.
Berechnung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus nach BEEG.