Einstufung nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG): Stufen 1 bis 7 nach Pflegebedarf (65h bis 180h+), Erschwerniszuschlag und 24-Stunden-Betreuungsförderung.
Pflegegeld = Basissatz (Stufe 1–7 nach Stunden & Kriterien) + Zuschuss 24-Stunden-BetreuungGesetzlicher monatlicher Festbetrag gemäß ermitteltem Betreuungsaufwand (>65, >95, >120, >160, >180 Stunden) und medizinischen Erschwerniskriterien nach dem Bundespflegegeldgesetz.
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