Berechnung des Übergangsgeldes der Deutschen Rentenversicherung (DRV) während medizinischer oder beruflicher Rehabilitation (§§ 20, 21 SGB VI & SGB IX).
Sechstes & Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI §§ 20–21 & SGB IX §§ 65–71)
Reguläres Nettoeinkommen vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme
Basis für die gesetzliche 80%-Vergleichsberechnung
z.B. 21 Tage (stationäre Reha 3 Wochen) oder 180 Tage (berufliche Umschulung)
Auszahlungsanspruch der Deutschen Rentenversicherung: 62,5 € pro Kalendertag
Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Während des Reha-Bezugs übernimmt die Deutsche Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit Ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung!
Die von diesem Tool bereitgestellten Werte sind statistische Schätzungen und ersetzen keine ärztliche Diagnose, Therapie oder Ernährungsberatung. Konsultieren Sie vor gesundheitlichen Entscheidungen immer einen qualifizierten Arzt.
Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes nach § 47 SGB V: 70 % Brutto- vs. 90 % Netto-Vergleich, Sozialabzüge und Nettoauszahlung.
Berechnung des Mutterschaftsgeldes nach MuSchG §§ 19–20 & SGB V: 13 € Krankenkassenleistung pro Tag, Arbeitgeberzuschuss und 100 % Nettoeinkommensschutz.
Berechnung des Pflegegeldes nach SGB XI §§ 36–38: Pflegegrade 1 bis 5, ambulante Pflegesachleistung, Kombinationspflege, Entlastungsbetrag (125 €) und Pflegehilfsmittel (40 €).