Schweizer Lohnrechner (Brutto-Netto)
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, ESTV • Swiss National Bank (SNB)) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Nettolohn = Bruttolohn - (AHV 5.3% + ALV 1.1% + BVG + NBU + KTG)AHV/IV/EO gilt unbegrenzt auf das gesamte Einkommen. ALV wird bis zum Höchstbetrag von CHF 148'200 erhoben. Der BVG-Koordinationsabzug beträgt CHF 26'075.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Banken und Steuerämtern können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Zu den gesetzlichen Pflichtabzügen gehören AHV/IV/EO (5.30%), ALV (1.10% bis CHF 148'200), die berufliche Vorsorge (BVG Pensionskasse ab 25 Jahren) sowie Nichtberufsunfallversicherung (NBU).
Vom AHV-Jahreslohn wird der Koordinationsabzug von CHF 26'075 abgezogen. Nur der verbleibende Betrag (koordinierter Lohn, max. CHF 63'000) wird in der Pensionskasse versichert.
Es gibt keine bundesgesetzliche Pflicht, jedoch ist der 13. Monatslohn in den allermeisten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und individuellen Arbeitsverträgen fest verankert.
Quellensteuer-Berechnung für B- und L-Bewilligungen mit Tarif A, B, C, H, Kinderabzügen und interkantonalem Vergleich aller 26 Kantone.
Ordentliche Steuerberechnung für alle 26 Schweizer Kantone mit direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Vermögenssteuer.
Netto-Gehalt und Doppelbesteuerung für Grenzgänger (G-Bewilligung) nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, Frankreich und Italien.