Gesetzliche Kündigungsfristen im Arbeitsrecht nach § 622 BGB: Betriebszugehörigkeit, Probezeit, Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und Fristende.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen)
Tag, an dem das schriftliche Kündigungsschreiben dem Empfänger zugeht (§ 130 BGB)
Rechtliches Ende des Arbeitsverhältnisses: 31.12.2026
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Berechnung der Gewerbesteuer nach § 11 GewStG: 24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen, 3,5% Steuermesszahl, Hebesatz und § 35 EStG Anrechnung.
Gesamtsteuerbelastung für GmbH und UG: 15% KSt, 5,5% Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und 25% Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung.
Berechnung des geldwerten Vorteils nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 1% Verbrenner, 0,5% Hybrid, 0,25% Elektroauto, Fahrten zur Arbeit (0,03% / km) und Netto-Kosten.