Steuervorteil der Basisrente nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG: 100% Sonderausgabenabzug (bis zu 27.566 € / 55.132 €), Steuerersparnis und Rentenprojektion.
Berechnung des Steuervorteils für die Rürup-Rente nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG: 100% Sonderausgabenabzug (bis zu 27.566 € / 55.132 €), Steuerersparnis, Netto-Eigenaufwand und Rentenprojektion.
Monatliche oder jährliche Einzahlung in den Rürup-Vertrag
Ihr Spitzensteuersatz zur Ermittlung der Steuererstattung (30% - 45%)
580 € / Monat
42.0 %
396.791 €
Nach 20 Jahren (5% p.a.)≈ 1.190 € / Monat
Lebenslange garantierte Rente (brutto)Steuerersparnis = min(Beitrag, Höchstbetrag) × 100% × persönlicher GrenzsteuersatzBeiträge zur Basisrente sind zu 100% als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig (Höchstgrenze 2026: 27.566 € Single / 55.132 € Verheiratet). Das Finanzamt erstattet den Betrag multipliziert mit dem persönlichen Spitzensteuersatz.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Monatliches und jährliches Nettogehalt nach Steuerklassen I-VI, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
19% Regelsatz, 7% ermäßigter Steuersatz, Netto-Brutto-Umrechnung und Skonto-Rechner.
Berechnung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus nach BEEG.