Berechnung des Überstunden-Stundenlohns, steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (§ 3b EStG) sowie geschätzte Netto-Auszahlung.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 3b (Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit)
Reguläres Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen
z.B. 40 Stunden Vollzeit oder 20–30 Stunden Teilzeit
Reguläre Mehrarbeit
Marktüblich 25% nach Tarif- oder Arbeitsvertrag
Steuerfreier Zuschlag von 25% (bzw. 40% ab 00:00 Uhr)
Steuerfreier Zuschlag von 50% des Grundlohns
Steuerfreier Zuschlag von 125% (bzw. 150% an Weihnachten/1. Mai)
Für die Besteuerung der regulären Überstunden (ca. 35–42%)
Gesamte Mehrvergütung nach Steuern & Abgaben: von insgesamt 597,14 € Brutto
Zuschläge sind nur bis zu einem Grundstundenlohn von maximal 50 € einkommensteuerfrei. Für die Sozialversicherungsfreiheit gilt eine Grenze von 25 € pro Stunde. Darüber hinausgehende Beträge unterliegen der regulären Steuer- und Abgabenpflicht.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Monatliches und jährliches Nettogehalt nach Steuerklassen I-VI, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
19% Regelsatz, 7% ermäßigter Steuersatz, Netto-Brutto-Umrechnung und Skonto-Rechner.
Berechnung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus nach BEEG.