Überstundenvergütung mit 50% und 100% Zuschlägen, Steuerfreibeträgen nach § 68 EStG (bis zu 18 Std. steuerfrei) und Nettoauszahlung berechnen.
Basis für den Grundstundenlohn (z.B. 38,5 oder 40 Stunden).
Netto Überstunden = Überstundenbrutto - SV (18,07%) - [(Überstundenbrutto - SV - Steuerfrei §68) × Grenzsteuersatz]Das Überstundenbrutto setzt sich aus Grundlohn und Zuschlägen (50% oder 100%) zusammen. Die SV wird voll abgezogen. Zulässige Zuschläge bleiben nach § 68 EStG von der Lohnsteuer befreit.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
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