Gesetzlicher Mindesturlaub nach § 3 BUrlG, vertraglicher Mehrurlaub, anteilige Berechnung bei unterjährigem Ein-/Austritt und Urlaubsabgeltung (§ 11 BUrlG).
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 3 & § 11 (Berechnung des Urlaubsentgelts)
5-Tage-Woche ist Standard (Mo–Fr), gesetzliche Basis ist 6-Tage-Woche
Gesetzliches Minimum: 20 Tage (bei 5-Tage-Woche), marktüblich: 28–30 Tage
12 Monate für volles Jahr, weniger bei unterjährigem Ein- oder Austritt
Basis für die Berechnung der Urlaubsabgeltung je nicht genommenem Urlaubstag
Tage, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden sollen
Effektiver Anspruch im aktuellen Kalenderjahr: 12 / 12 Monate (5 Tage/Woche)
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag (≥ 0,5) ergeben, auf volle Urlaubstage aufgerundet. Kleinere Bruchteile verbleiben als Stundenguthaben oder Tagebruchteile.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Berechnung der Gewerbesteuer nach § 11 GewStG: 24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen, 3,5% Steuermesszahl, Hebesatz und § 35 EStG Anrechnung.
Gesamtsteuerbelastung für GmbH und UG: 15% KSt, 5,5% Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und 25% Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung.
Berechnung des geldwerten Vorteils nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 1% Verbrenner, 0,5% Hybrid, 0,25% Elektroauto, Fahrten zur Arbeit (0,03% / km) und Netto-Kosten.