Brutto-Netto-Rechner Deutschland
Monatliches und jährliches Nettogehalt nach Steuerklassen I-VI, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
Monatliches und jährliches Nettogehalt nach Steuerklassen I-VI, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
Monatliches und jährliches Nettogehalt nach Steuerklassen I-VI, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Deutsche Bundesbank) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Monatliches Bruttoeinkommen
Kein PV-Kinderlosenzuschlag
| Posten / Abzug | Monatlich | Jährlich | Anteil (%) |
|---|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000,00 € | 48.000,00 € | 100.0% |
| - Lohnsteuer | -562,25 € | -6.747,00 € | 14.1% |
| - Solidaritätszuschlag (Soli) | -0,00 € | -0,00 € | 0.0% |
| - Krankenversicherung (GKV) | -342,00 € | -4.104,00 € | 8.6% |
| - Rentenversicherung (RV) | -372,00 € | -4.464,00 € | 9.3% |
| - Arbeitslosenversicherung (ALV) | -52,00 € | -624,00 € | 1.3% |
| - Pflegeversicherung (PV) | -112,00 € | -1.344,00 € | 2.8% |
| = Nettogehalt (Auszahlung) | 2.559,75 € | 30.717,00 € | 64.0% |
Netto = Brutto - (Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) - (RV 9,3% + AV 1,3% + KV + PV)Vom Bruttogehalt werden zunächst Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer (8 %/9 %) und Solidaritätszuschlag gemäß Steuerklasse (I–VI) und Grundfreibetrag abgezogen, gefolgt von den paritätisch finanzierten Sozialversicherungsbeiträgen (RV, AV, KV, PV).
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende. Steuerklasse II ist für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag reserviert. Verheiratete können zwischen der Kombination IV/IV oder III/V wählen. Steuerklasse VI gilt für einen Zweitjob.
Seit der Soli-Reform zahlen rund 90% der Beschäftigten keinen Solidaritätszuschlag mehr. Erst ab einer jährlichen Einkommensteuer von mehr als 18.130 € fällt der Soli stufenweise an.
Kinderlose Arbeitnehmer ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozentpunkten (Kinderlosenzuschlag), den sie allein tragen müssen.
Steuerklasse I gilt für Alleinstehende, Klasse II bietet Alleinerziehenden einen Entlastungsbetrag. Ehepaare wählen meist IV/IV bei ähnlichem Einkommen oder III/V bei großem Gehaltsunterschied (Klasse III erhält den doppelten Grundfreibetrag). Steuerklasse VI gilt für Zweitjobs ohne Freibeträge.
Der Grundfreibetrag sichert das steuerfreie Existenzminimum in Deutschland (ca. 11.784 €–12.096 € jährlich für Alleinstehende, das Doppelte für Verheiratete). Bis zu diesem Betrag fällt 0 € Einkommensteuer an; erst darüber greift der progressive Eingangssteuersatz ab 14 %.
Für die gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung (KV/PV) sowie die Renten-/Arbeitslosenversicherung (RV/AV) gelten separate Beitragsbemessungsgrenzen. Gehaltsteile oberhalb dieser Einkommensgrenzen sind beitragsfrei, sodass die Sozialabgaben ab diesem Punkt gedeckelt bleiben.
Seit 2021 sind rund 90 % der Steuerzahler vom Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) befreit; nur Spitzenverdiener oberhalb der Freigrenze zahlen ihn noch. Die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern) fällt nur bei offizieller Kirchenmitgliedschaft an.
Nach der PUEG-Reform zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen Beitragszuschlag von 0,6 % in der Pflegeversicherung. Eltern zahlen diesen Zuschlag nicht und erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind (unter 25 Jahren) zusätzlich jeweils 0,25 % Beitragsabschlag pro Kind.
19% Regelsatz, 7% ermäßigter Steuersatz, Netto-Brutto-Umrechnung und Skonto-Rechner.
Berechnung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus nach BEEG.
Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs nach SGB II: Regelbedarfe 2026, Kosten der Unterkunft (KdU), Mehrbedarfe und Erwerbseinkommen-Freibeträge.