Berechnung des Eigenmietwerts, Steuerabzüge für Hypothekarzinsen und Liegenschaftsunterhalt sowie Auswirkung der geplanten Abschaffung (Systemwechsel).
Bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt die fiktive Miete, gleichzeitig entfallen jedoch auch die Schuldzinsen- und Unterhaltsabzüge für den Hauptwohnsitz.
Steuersubstrat = Eigenmietwert - Schuldzinsen - Unterhalt | Steuerwirkung = Steuersubstrat × GrenzsteuersatzDer Eigenmietwert beträgt je nach Kanton zwischen 60% und 70% der marktüblichen Miete (entspricht ca. 3.5% bis 4.2% des amtlichen Liegenschaftswerts).
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Banken und Steuerämtern können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Quellensteuer-Berechnung für B- und L-Bewilligungen mit Tarif A, B, C, H, Kinderabzügen und interkantonalem Vergleich aller 26 Kantone.
Ordentliche Steuerberechnung für alle 26 Schweizer Kantone mit direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Vermögenssteuer.