Gesetzlicher Anspruch auf kantonale Kinderzulagen (CHF 200–311/Mt.) und Ausbildungszulagen (CHF 250–425/Mt.) für alle 26 Kantone nach FamZG.
Gesamtzulage = (Kinder × Kantonssatz) + (Ausbildung × Kantonssatz) + GeburtszulageDas Bundesgesetz schreibt Mindestansätze von CHF 200 für Kinder und CHF 250 für Jugendliche in Ausbildung vor. Viele Kantone wie Genf, Waadt, Wallis und Zug gewähren deutlich höhere Beträge.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Banken und Steuerämtern können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Quellensteuer-Berechnung für B- und L-Bewilligungen mit Tarif A, B, C, H, Kinderabzügen und interkantonalem Vergleich aller 26 Kantone.
Ordentliche Steuerberechnung für alle 26 Schweizer Kantone mit direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Vermögenssteuer.