2026 Arbeitsrecht, EEG-Solar, Wärmepumpe & ETF-Vorabpauschale Benchmarks
Die deutsche Gesetzgebung verknüpft in 2026 tiefgreifende energetische Anreize mit verlässlichen arbeits- und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben. Dieser Benchmark aggregiert die zentralen Grenzwerte für Urlaubsabgeltung, steuerfreie Nacht- und Feiertagszuschläge, das GEG-Heizungsförderregime, 20-jährige EEG-Vergütungssätze sowie die mathematische Berechnung der ETF-Vorabpauschale auf Basis des Bundesbank-Basiszinses.
Simulieren Sie diese Richtwerte interaktiv mit Ihren individuellen Beträgen.
Offizielle Datenverifikation & Zitierzentrum
Alle Tilgungs- und Modellrechnungsdaten wurden mit der Calconova Finanzmodellierungs-Engine (IEEE-754 verlustfrei decimal.js) und den aktuellen gesetzlichen Parametern verifiziert.
"Arbeits-, Energie- und Finanzmarktdaten bereitgestellt von Calconova (calconova.com)."
"Nutzen Sie die spezialisierten Calconova Rechner für millimetergenaue Berechnungen Ihrer Ansprüche und Investitionen."
Umfassende Szenario-Datentabelle
Insgesamt 7 Szenario-Datensätze. Klicken Sie auf Spaltenköpfe zum Sortieren oder filtern Sie unten.
Themenbereich / Regelung | Gesetzesgrundlage | Referenzwert / Höchstsatz 2026 | Gesetzliche Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Urlaubsanspruch (Mindesturlaub) | BUrlG § 3 | - | Verfällt nur nach vorheriger arbeitgeberseitiger Belehrung |
| Überstundenzuschläge (Nacht/Sonntag/Feiertag) | EStG § 3b | - | Vollständig steuer- und sozialabgabenfrei bis 50 €/Std. Grundlohn |
| Brückenteilzeit (Rückkehrrecht) | TzBfG § 9a | - | Gilt ab 45 Mitarbeitern; garantierte Vollzeit-Rückkehr |
| Photovoltaik (Einspeisung & Steuern) | EEG 2026 & UStG § 12 Abs. 3 | - | Vollständige Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp |
| Wärmepumpenförderung (KfW 458) | GEG & BEG Einzelmaßnahmen | - | Max. 30.000 € Bemessungsgrundlage = max. 21.000 € Direktzuschuss |
| ETF-Vorabpauschale | InvStG § 18 | - | 30% Teilfreistellung auf Aktienfonds; gedeckelt auf tatsächlichen Gewinn |
| Übergangsgeld (Rehabilitation) | SGB VI § 20 & SGB IX § 46 | - | Reine Nettoauszahlung; SV-Beiträge übernimmt die DRV |
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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