Zum Hauptinhalt springen
Unternehmenssteuern & Gehalt 2026Oktober 2026IEEE-754 Decimal.js Verifiziert

2026 Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer & Firmenwagen Benchmarks

Gewerbesteuer-Messzahl
3,50%
Bundesweit einheitlich nach § 11 GewStG
KSt-Steuersatz (GmbH)
15,825%
15% KSt + 5,5% Soli nach § 23 KStG
Midijob-Obergrenze
2.000,00 €
Gleitzone Übergangsbereich nach § 20 SGB IV
Redaktionelle Analyse & Methodik-Leitfaden

Für deutsche Unternehmer, Freiberufler und Angestellte spielen Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Firmenwagenbesteuerung und die Gleitzone bei Midijobs eine zentrale Rolle. Dieser Benchmark gibt einen präzisen Überblick über die Steuersätze und Pauschalen 2026, berechnet mit Decimal.js ohne IEEE-754 Rundungsungenauigkeiten.

Verwendete offizielle Berechnungswerkzeuge

Simulieren Sie diese Richtwerte interaktiv mit Ihren individuellen Beträgen.

Offizielle Datenverifikation & Zitierzentrum

Alle Tilgungs- und Modellrechnungsdaten wurden mit der Calconova Finanzmodellierungs-Engine (IEEE-754 verlustfrei decimal.js) und den aktuellen gesetzlichen Parametern verifiziert.

Verifikations- & Quellensatz

"Steuer- und Abgabenbenchmarks bereitgestellt von Calconova (calconova.com)."

Interaktiver Hinweis & Handlungsaufforderung

"Für individuelle Steuerberechnungen und Abzugssimulationen nutzen Sie die Calconova Finanzrechner."

Umfassende Szenario-Datentabelle

Insgesamt 10 Szenario-Datensätze. Klicken Sie auf Spaltenköpfe zum Sortieren oder filtern Sie unten.

Steuer- / Abgabeart
Gesetzesgrundlage
Satz / Betrag 2026
Freibetrag / Grenzwerte
Gewerbesteuer (Messzahl)GewStG § 113,50% × Hebesatz24.500 € (Einzeluntern. / PersGes)
KörperschaftsteuerKStG § 2315,00% (+ 5,5% Soli = 15,825%)Kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften
Firmenwagen: Elektro (BLP ≤ 70.000 €)EStG § 6 Abs. 1 Nr. 40,25% des Bruttolistenpreises / Monat0,0075% je km Entfernung Wohnung/Arbeitsstätte
Firmenwagen: Verbrenner / Plug-inEStG § 6 Abs. 1 Nr. 41,00% bzw. 0,50% des BLP / Monat0,03% bzw. 0,015% je km Arbeitsweg
Entfernungspauschale (Pendler)EStG § 9 Abs. 1 Nr. 40,30 € (km 1-20) / 0,38 € (ab km 21)1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Minijob (Geringfügig)SGB IV § 8Max. 538,00 € / MonatSteuer- & SV-frei für AN (3,6% RV-Eigenanteil Opt-Out)
Midijob (Übergangsbereich)SGB IV § 20538,01 € bis 2.000,00 €Faktor F = 0,6856 (Gleitende SV-Beiträge)
Abfindung (Fünftelregelung)EStG § 34 Abs. 1Fiktive Verteilung auf 5 JahreDämpfung der Steuerprogression bei Einmalzahlung
Rürup Basisrente HöchstbetragEStG § 10 Abs. 1 Nr. 2100% steuerlich abzugsfähig27.566 € (Ledig) / 55.132 € (Verheiratet)
Riester-Rente GrundzulageEStG § 10a / § 83175,00 € p.a. GrundzulageMax. 2.100 € Sonderausgabenabzug
Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss
Stand: Veranlagungszeitraum 2026 Bundesrepublik Deutschland

Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.

Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss: Die angegebenen Hebesätze, Steuersätze und Pauschbeträge dienen als Orientierung und Rechengrundlage. Kommunale Gewerbesteuerhebesätze variieren je nach Gemeinde (Mindesthebesatz 200%). Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Gesetzliche Grundlage: Einkommensteuergesetz (EStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Direkt verifizierte Antworten für finanzielle Entscheider und Analysten.

Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer bis zum 4,0-fachen des Steuermessbetrags (maximal bis zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer) auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet. Bei Hebesätzen bis etwa 400% führt dies in den meisten Fällen zu einer nahezu vollständigen Neutralisierung der Belastung.