Sozialversicherung (GSVG/FSVG Kranken-, Pensions- & Unfallversicherung) und Einkommensteuer mit 15% Gewinnfreibetrag für Selbstständige.
Netto-Einkommen = Gewinn - SVS (~26,83% + UV) - ESt (nach 15% Gewinnfreibetrag)SVS-Beiträge werden als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen. Vom Rest wird der 15% Gewinnfreibetrag abgezogen, und die verbleibende Bemessungsgrundlage wird progressiv nach dem BMF-Tarif versteuert.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
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