Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs nach SGB II: Regelbedarfe 2026, Kosten der Unterkunft (KdU), Mehrbedarfe und Erwerbseinkommen-Freibeträge.
| Posten | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Regelbedarfe aller Personen | 563,00 € |
| Unterkunft und Heizung (Miete) | +770,00 € |
| Gesamtbedarf (Brutto-Anspruch) | 1.333,00 € |
| = Bürgergeld-Auszahlungsbetrag | 1.333,00 € |
Bürgergeld = Regelbedarf + Kosten der Unterkunft (KdU) + Mehrbedarf - Bereinigtes EinkommenDer Bürgergeld-Anspruch entspricht der Differenz zwischen dem gesamten sozialrechtlichen Bedarf der Bedarfsgemeinschaft (Regelsätze, tatsächliche angemessene Wohn- und Heizkosten, Mehrbedarfe) und dem um die gesetzlichen Freibeträge (§ 11b SGB II) bereinigten Einkommen.
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