Berechnung des geldwerten Vorteils nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 1% Verbrenner, 0,5% Hybrid, 0,25% Elektroauto, Fahrten zur Arbeit (0,03% / km) und Netto-Kosten.
Berechnung des geldwerten Vorteils für Dienstwagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 1%-Methode für Verbrenner, 0,5%-Regelung für Hybride und 0,25%-Regelung für Elektroautos inklusive Fahrten zur Arbeit.
UVP zum Zeitpunkt der Erstzulassung (inkl. 19% MwSt.)
Kürzeste Straßenverbindung Wohnung – erste Tätigkeitsstätte
Regelmäßige Zuzahlung mindert den geldwerten Vorteil Euro für Euro
Durchschnittlicher Steuersatz für den geldwerten Vorteil (meist 30% - 42%)
≈ 334,40 € / Monat
10.560,00 € / Jahr
550,00 €
Satz: 1,00% des BLP330,00 €
Für 20 EntfernungskilometerGeldwerter Vorteil = (BLP × Steuersatz) + (BLP × 0,0003 × Satzfaktor × km) - ZuzahlungMonatlich wird 1% (Verbrenner), 0,5% (Hybrid/BEV >70k €) oder 0,25% (BEV ≤70k €) des Bruttolistenpreises versteuert. Für den Weg zur Arbeit kommen 0,03% je Entfernungskilometer hinzu.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Berechnung der Gewerbesteuer nach § 11 GewStG: 24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen, 3,5% Steuermesszahl, Hebesatz und § 35 EStG Anrechnung.
Gesamtsteuerbelastung für GmbH und UG: 15% KSt, 5,5% Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und 25% Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung.
Amtliche Gebühren nach GNotKG Tabelle B: Notarkosten für Kaufvertrag und Grundschuld, Grundbuchamt für Eigentumsumschreibung und Auflassungsvormerkung.