Berechnung des Mutterschaftsgeldes nach MuSchG §§ 19–20 & SGB V: 13 € Krankenkassenleistung pro Tag, Arbeitgeberzuschuss und 100 % Nettoeinkommensschutz.
Berechnung des Mutterschaftsgeldes nach MuSchG §§ 19–20 & SGB V: 13 € Krankenkassenleistung pro Tag, Arbeitgeberzuschuss und 100 % Nettoeinkommensschutz.
Nettogehalt auf der Lohnabrechnung der 3 vollen Monate vor Beginn der Schutzfrist
13.00 € / Kalendertag
67.00 € / Kalendertag
100 % Nettoerhalt
14 Wochen Schutzfrist
Verteilung der Auszahlungsansprüche zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss.
| Bestandteil | Kalendertäglich | Gesamte Schutzfrist |
|---|---|---|
| Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 €/Tag) | 13.00 € | 1274.00 € |
| Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) | 67.00 € | 6566.00 € |
| = Gesamtes Mutterschaftsgeld (Nettoauszahlung) | 80.00 € | 7840.00 € |
| Dauer der gesetzlichen Schutzfrist nach MuSchG | 14 Wochen | 98 Kalendertage |
Mutterschaftsgeld = 13 € (Krankenkasse) + (Tägliches Netto – 13 €) (Arbeitgeberzuschuss)Während der gesetzlichen Schutzfristen (6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt) erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen ein Mutterschaftsgeld der Krankenkasse von bis zu 13 € pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn der letzten drei Monate diesen Betrag, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag als steuer- und abgabenfreien Zuschuss.
Die von diesem Tool bereitgestellten Werte sind statistische Schätzungen und ersetzen keine ärztliche Diagnose, Therapie oder Ernährungsberatung. Konsultieren Sie vor gesundheitlichen Entscheidungen immer einen qualifizierten Arzt.
Monatliches und jährliches Nettogehalt nach Steuerklassen I-VI, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
19% Regelsatz, 7% ermäßigter Steuersatz, Netto-Brutto-Umrechnung und Skonto-Rechner.
Berechnung von Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Geschwisterbonus nach BEEG.