AMS Altersteilzeitrechner Österreich (Lohnausgleich & SV-Garantie)
Altersteilzeit berechnen: 50% gesetzlicher Lohnausgleich (75% Brutto, ca. 83% Netto) bei 100% geschützter Beitragsgrundlage zur Pensionsversicherung.
Altersteilzeit berechnen: 50% gesetzlicher Lohnausgleich (75% Brutto, ca. 83% Netto) bei 100% geschützter Beitragsgrundlage zur Pensionsversicherung.
Altersteilzeit berechnen: 50% gesetzlicher Lohnausgleich (75% Brutto, ca. 83% Netto) bei 100% geschützter Beitragsgrundlage zur Pensionsversicherung. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Basis für den Lohnausgleich und die 100% geschützte Pensionsversicherungs-Garantie.
Die Beiträge zur Pensionsversicherung werden gesetzlich weiterhin von der vollen 100%-Beitragsgrundlage (€ 4.200) bezahlt. Es entstehen keinerlei Nachteile für Ihre Pension.
ATZ-Brutto = Teilzeitgehalt + 50% Lohnausgleich | SV-Basis = 100% VollzeitGemäß § 27 AlVG erhält der Arbeitnehmer neben dem Teilzeitlohn einen 50%igen Lohnausgleich auf den Differenzbetrag. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100% auf Vollzeitbasis aufrechterhalten und vom AMS gefördert.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Bei einer Arbeitszeitreduktion (z.B. um 50%) zahlt der Arbeitgeber das Gehalt für die geleisteten Stunden (50%) plus einen gesetzlichen Lohnausgleich in Höhe von 50% des Entgeltausfalls (25%). Insgesamt erhalten Sie 75% Ihres bisherigen Bruttogehalts.
Nein! Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Beiträge zur Sozialversicherung (insbesondere zur Pensionsversicherung) weiterhin auf Basis von 100% des früheren Vollzeitentgelts eingezahlt werden müssen. Ihre Pension wird somit nicht gekürzt.
Aufgrund der Steuerprogression in Österreich fällt das reduzierte Bruttogehalt in niedrigere Grenzsteuersätze. Dadurch bleiben bei 75% Brutto in der Regel rund 82% bis 85% des vorherigen Nettogehalts auf dem Konto.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Kleines und Großes Pendlerpauschale sowie Pendlereuro (€2/km) exakt nach BMF-Richtlinien und Monatstagen berechnen.