Reisekostenrechner Österreich: Taggeld, Diäten & Kilometergeld
Dienstreisekosten nach § 26 EStG abrechnen: Inlandstaggeld (€26,40/Tag mit Zwölftelregelung), Nächtigungsgeld (€15) und amtliches Kilometergeld (€0,42–€0,50/km).
Dienstreisekosten nach § 26 EStG abrechnen: Inlandstaggeld (€26,40/Tag mit Zwölftelregelung), Nächtigungsgeld (€15) und amtliches Kilometergeld (€0,42–€0,50/km).
Dienstreisekosten nach § 26 EStG abrechnen: Inlandstaggeld (€26,40/Tag mit Zwölftelregelung), Nächtigungsgeld (€15) und amtliches Kilometergeld (€0,42–€0,50/km). Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Unter 3 Stunden entfällt das Taggeld; ab 12 Stunden gebührt das volle Taggeld von €26,40.
Reisekosten = (km × €0,42) + [Std. × €2,20 (max. €26,40/Tag) - Mahlzeiten] + (Nächte × €15)Gemäß § 26 Z 4 EStG sind amtliches Kilometergeld und Taggelder (unter Anwendung der Zwölftelregelung und Mahlzeitenkürzungen) bis zu den Höchstsätzen vollkommen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Das amtliche Inlandstaggeld beträgt €26,40 für Dienstreisen ab 11 bzw. 12 Stunden. Bei kürzeren Reisen über 3 Stunden gebühren pro angefangener Stunde 1/12 bzw. €2,20. Wird ein kostenloses Mittag- oder Abendessen zur Verfügung gestellt, kürzt sich das Taggeld um je €13,20 (50%).
Das amtliche Kilometergeld beträgt gesetzlich €0,42/km für PKW (mit wählbarer Neuregelung bis €0,50/km) zzgl. €0,05/km je beförderter Person. Für Motorräder gilt €0,24/km, für Fahrräder €0,38/km. Es deckt sämtliche Kosten (Treibstoff, Abnutzung, Versicherung) steuer- und beitragsfrei ab.
Ja. Werden Diäten oder Kilometergeld vom Arbeitgeber nicht oder nur teilweise ausbezahlt, können die amtlichen Sätze als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) geltend gemacht werden.
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