Familienbeihilfe Rechner Österreich (mit Geschwisterstaffelung & Schulstartgeld)
Familienbeihilfe nach Altersstufen, Geschwisterstaffelung (ab 2 Kindern), monatlicher Kinderabsetzbetrag (€67,80/Kind) und €116,10 Schulstartgeld im September.
Familienbeihilfe nach Altersstufen, Geschwisterstaffelung (ab 2 Kindern), monatlicher Kinderabsetzbetrag (€67,80/Kind) und €116,10 Schulstartgeld im September.
Familienbeihilfe nach Altersstufen, Geschwisterstaffelung (ab 2 Kindern), monatlicher Kinderabsetzbetrag (€67,80/Kind) und €116,10 Schulstartgeld im September. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Monatliche Beihilfe = Σ Grundbetrag (Alter) + Geschwisterstaffelung + (Kinder × €67,80 Absetzbetrag)Gemäß FLAG 1967 erhält jedes Kind den valorisierten Altersbetrag, den gestaffelten Geschwisterzuschlag und den monatlichen Kinderabsetzbetrag (€67,80). Im September kommt das Schulstartgeld (€116,10) hinzu.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Die Familienbeihilfe besteht aus dem altersabhängigen Grundbetrag (€132,30 bis €191,60/Monat), der Geschwisterstaffelung (ab 2 Kindern von €8,20 bis zu €60,30 pro Kind) und dem monatlich automatisch mitausbezahlten Kinderabsetzbetrag von €67,80 je Kind.
Das Schulstartgeld beträgt €116,10 und wird jedes Jahr im September automatisch mit der Familienbeihilfe für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren zur Entlastung des Schulbeginns ausbezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich das Kind in Berufsausbildung, Studium oder Zivildienst, kann der Anspruch bis zum 24. Lebensjahr (in Ausnahmefällen wie Schwangerschaft oder Behinderung bis 25) verlängert werden.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
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