ImmoESt Rechner Österreich (Immobilienertragsteuer 30% & 4,2% Altbestand)
Steuer auf Immobilienverkäufe nach § 30 EStG: 30% Sondersteuersatz für Neuvermögen, pauschale 4,2% Altbestand-Besteuerung und Hauptwohnsitzbefreiung.
Steuer auf Immobilienverkäufe nach § 30 EStG: 30% Sondersteuersatz für Neuvermögen, pauschale 4,2% Altbestand-Besteuerung und Hauptwohnsitzbefreiung.
Steuer auf Immobilienverkäufe nach § 30 EStG: 30% Sondersteuersatz für Neuvermögen, pauschale 4,2% Altbestand-Besteuerung und Hauptwohnsitzbefreiung. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Neuvermögen: ImmoESt = (Verkauf − Anschaffung − Investitionen) × 30% | Altvermögen: Erlös × 4,2% (bzw. 18% bei Umwidmung)Unterscheidet strikt zwischen Neuvermögen (Realgewinn zu 30%), Altvermögen (pauschal 4,2% vom Erlös) und gesetzlichen Befreiungstatbeständen.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Gemäß § 30 EStG werden Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen mit dem besonderen Steuersatz von 30 % besteuert. Bei Altvermögen greift jedoch eine pauschale Besteuerung.
Immobilien, die vor dem 31.03.2002 erworben wurden, gelten als 'Altvermögen'. Das Finanzamt nimmt pauschal fiktive Anschaffungskosten von 86 % an. Nur 14 % des Verkaufserlöses gelten als Gewinn, sodass die effektive Steuerlast genau 4,2 % des Erlöses beträgt (30 % von 14 %).
Der Verkauf ist zu 100 % steuerfrei, wenn Sie die Immobilie ab der Anschaffung mindestens 2 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt haben (Hauptwohnsitzaufgabe) ODER innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf mindestens 5 Jahre durchgehend dort gewohnt haben.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Kleines und Großes Pendlerpauschale sowie Pendlereuro (€2/km) exakt nach BMF-Richtlinien und Monatstagen berechnen.