Pensionsrechner Österreich (Pensionskonto 1,78% & Korridorpension)
Gesetzliche Bruttopension nach dem APG-Pensionskonto (1,78% jährliche Gutschrift), Korridorpension ab 62 (5,1% Abschlag/Jahr), Schwerarbeit und 14-malige Nettopension.
Gesetzliche Bruttopension nach dem APG-Pensionskonto (1,78% jährliche Gutschrift), Korridorpension ab 62 (5,1% Abschlag/Jahr), Schwerarbeit und 14-malige Nettopension.
Gesetzliche Bruttopension nach dem APG-Pensionskonto (1,78% jährliche Gutschrift), Korridorpension ab 62 (5,1% Abschlag/Jahr), Schwerarbeit und 14-malige Nettopension. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Hochgerechnet auf 14 Gehälter bis zur Höchstbeitragsgrundlage (€72.720).
Bruttopension (14×) = (Σ [Jahresbrutto × 1,78%] ÷ 14) × [1 - (Jahre vor 65 × 5,1%)]Gemäß APG beträgt die jährliche Teilgutschrift 1,78% der Beitragsgrundlage. Früherer Antritt verringert die Pension um 5,1%/Jahr (Korridor) bzw. 1,8%/Jahr (Schwerarbeit). Nach 5,1% KV-Abzug und Lohnsteuer verbleibt die 14-malige Nettopension.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) werden jedes Jahr 1,78% der jährlichen Beitragsgrundlage (bis zur Höchstbeitragsgrundlage von €72.720) dem Pensionskonto gutgeschrieben. Zum Regelpensionsalter (65 Jahre) wird die Gesamtgutschrift durch 14 geteilt – Sie erhalten 14 Pensionszahlungen pro Jahr.
Die Korridorpension ermöglicht den Ruhestand ab 62 Jahren bei mindestens 40 Versicherungsjahren. Jeder Monat vor dem 65. Geburtstag kostet 0,425% bzw. 5,1% pro Jahr an dauerhaftem Abschlag (maximal 15,3% Abschlag bei Antritt mit 62).
Von der Bruttopension wird lediglich der Krankenversicherungsbeitrag von 5,1% sowie die reguläre Lohnsteuer (unter Berücksichtigung des Pensionistenabsetzbetrags von bis zu €954) abgezogen. Beiträge zur Pensions- und Arbeitslosenversicherung entfallen komplett.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Kleines und Großes Pendlerpauschale sowie Pendlereuro (€2/km) exakt nach BMF-Richtlinien und Monatstagen berechnen.