Pflegegeld Rechner Österreich (Stufe 1 bis 7 & 24h-Betreuung)
Einstufung nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG): Stufen 1 bis 7 nach Pflegebedarf (65h bis 180h+), Erschwerniszuschlag und 24-Stunden-Betreuungsförderung.
Einstufung nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG): Stufen 1 bis 7 nach Pflegebedarf (65h bis 180h+), Erschwerniszuschlag und 24-Stunden-Betreuungsförderung.
Einstufung nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG): Stufen 1 bis 7 nach Pflegebedarf (65h bis 180h+), Erschwerniszuschlag und 24-Stunden-Betreuungsförderung. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Pflegegeld = Basissatz (Stufe 1–7 nach Stunden & Kriterien) + Zuschuss 24-Stunden-BetreuungGesetzlicher monatlicher Festbetrag gemäß ermitteltem Betreuungsaufwand (>65, >95, >120, >160, >180 Stunden) und medizinischen Erschwerniskriterien nach dem Bundespflegegeldgesetz.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) reicht das Pflegegeld von Stufe 1 (€192,00 ab 65 Std./Monat) bis zu Stufe 7 (€2.061,80 ab 180 Std. bei Bewegungsunfähigkeit). Die Stufen 5 bis 7 setzen neben der Stundenzahl spezifische Betreuungskriterien voraus.
Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung bis zum 15. Lebensjahr sowie bei Personen mit schwerer geistiger Behinderung oder Demenz wird pauschal ein Erschwerniszuschlag von 25 bis 45 Stunden pro Monat auf den Pflegebedarf angerechnet.
Ab Pflegegeldstufe 3 kann beim Sozialministeriumservice ein Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung beantragt werden. Er beträgt bis zu €800 pro Monat für zwei selbstständige Betreuungskräfte bzw. bis zu €1.600 für unselbstständige Betreuungspersonen.
Nein. Pflegegeld ist in Österreich zu 100% steuerfrei, unterliegt keinen Sozialversicherungsabzügen und wird 12-mal im Jahr ausgezahlt.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Kleines und Großes Pendlerpauschale sowie Pendlereuro (€2/km) exakt nach BMF-Richtlinien und Monatstagen berechnen.