SVS Beitrags- & Einkommensteuerrechner (Selbstständige)
Sozialversicherung (GSVG/FSVG Kranken-, Pensions- & Unfallversicherung) und Einkommensteuer mit 15% Gewinnfreibetrag für Selbstständige.
Sozialversicherung (GSVG/FSVG Kranken-, Pensions- & Unfallversicherung) und Einkommensteuer mit 15% Gewinnfreibetrag für Selbstständige.
Sozialversicherung (GSVG/FSVG Kranken-, Pensions- & Unfallversicherung) und Einkommensteuer mit 15% Gewinnfreibetrag für Selbstständige. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Netto-Einkommen = Gewinn - SVS (~26,83% + UV) - ESt (nach 15% Gewinnfreibetrag)SVS-Beiträge werden als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen. Vom Rest wird der 15% Gewinnfreibetrag abgezogen, und die verbleibende Bemessungsgrundlage wird progressiv nach dem BMF-Tarif versteuert.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Die SVS-Beiträge nach dem GSVG setzen sich zusammen aus: 18,50% Pensionsversicherung, 6,80% Krankenversicherung, 1,53% Selbständigenvorsorge und einem festen Pauschalbetrag von €11,35/Monat für die Unfallversicherung. Sie werden zwischen der Mindestbeitragsgrundlage (€6.221,28/J.) und der Höchstbeitragsgrundlage (€84.840/J.) erhoben.
Selbstständige erhalten für Gewinne bis zu €33.000 automatisch einen steuerfreien Grundfreibetrag von 15% (bis zu €4.950 steuerfrei ohne jeden Investitionsnachweis). Für Gewinne über €33.000 kann durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Ja! Gesetzliche Pflichtbeiträge zur SVS gelten in Österreich als voll abzugsfähige Betriebsausgaben und vermindern den steuerpflichtigen Gewinn, bevor der Einkommensteuertarif angewendet wird.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Kleines und Großes Pendlerpauschale sowie Pendlereuro (€2/km) exakt nach BMF-Richtlinien und Monatstagen berechnen.