Überstundenrechner Österreich (50% & 100% Zuschlag)
Überstundenvergütung mit 50% und 100% Zuschlägen, Steuerfreibeträgen nach § 68 EStG (bis zu 18 Std. steuerfrei) und Nettoauszahlung berechnen.
Überstundenvergütung mit 50% und 100% Zuschlägen, Steuerfreibeträgen nach § 68 EStG (bis zu 18 Std. steuerfrei) und Nettoauszahlung berechnen.
Überstundenvergütung mit 50% und 100% Zuschlägen, Steuerfreibeträgen nach § 68 EStG (bis zu 18 Std. steuerfrei) und Nettoauszahlung berechnen. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, BMF • Arbeiterkammer (AK) • ÖGK) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Basis für den Grundstundenlohn (z.B. 38,5 oder 40 Stunden).
Netto Überstunden = Überstundenbrutto - SV (18,07%) - [(Überstundenbrutto - SV - Steuerfrei §68) × Grenzsteuersatz]Das Überstundenbrutto setzt sich aus Grundlohn und Zuschlägen (50% oder 100%) zusammen. Die SV wird voll abgezogen. Zulässige Zuschläge bleiben nach § 68 EStG von der Lohnsteuer befreit.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Kreditinstituten und Finanzbehörden können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen oder Verbindlichkeiten, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an einen Steuerberater oder Bankberater.
Nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) gebührt für normale Überstunden an Werktagen ein Zuschlag von 50%. Für Überstunden in der Nacht, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gebührt in der Regel ein Zuschlag von 100% auf den Grundstundenlohn.
Gemäß § 68 Abs. 2 EStG sind 50%-Zuschläge für die ersten 10 (bzw. nach erweiterter Regelung bis zu 18) Überstunden im Monat bis zu maximal €120 (bzw. €200) steuerfrei. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge (§ 68 Abs. 1) sind bis zu €400 im Monat steuerfrei.
Ja. Die Steuerfreibeträge des § 68 EStG gelten ausschließlich für die Lohnsteuer. In der Sozialversicherung (rund 18,07% Dienstnehmeranteil) sind Überstundengrundlohn und Zuschläge bis zur Höchstbeitragsgrundlage voll beitragspflichtig.
Offizieller Brutto-Netto-Lohnrechner nach AK- & BMF-Standard für Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge mit 13. & 14. Gehalt, ÖGK-Beiträgen und Lohnsteuer.
Berechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit Jahressechstel, Freigrenze (€620), begünstigtem 6% Steuersatz und SV-Sonderbeiträgen.
Kleines und Großes Pendlerpauschale sowie Pendlereuro (€2/km) exakt nach BMF-Richtlinien und Monatstagen berechnen.