Calculateur de Pension Alimentaire Suisse (Méthode en 2 Étapes ATF)
Calcul de contribution d'entretien enfants et ex-conjoint selon la méthode uniforme du Tribunal fédéral (ATF 147 III 265) avec partage d'excédent.
Calcul de contribution d'entretien enfants et ex-conjoint selon la méthode uniforme du Tribunal fédéral (ATF 147 III 265) avec partage d'excédent.
Alimente-Berechnung nach der bundesgerichtlichen zweistufigen Methode mit Überschussverteilung (BGE 147 III 265), Barbedarf und Existenzminimum-Schutz. Berechnen Sie alle Werte exakt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (2026, ESTV • Swiss National Bank (SNB)) mit der verlustfreien IEEE-754 (Decimal.js) Berechnungs-Engine von Calconova inklusive detaillierter Aufschlüsselung.
Pension = Entretien de base enfant + Part de l'excédent équitableLe minimum vital du droit des poursuites est couvert en priorité. L'excédent résiduel est ensuite réparti proportionnellement selon les besoins des bénéficiaires.
Die auf dieser Seite dargestellten Modellrechnungen, Tilgungspläne und Richtwerte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Finanzierungsberatung dar. Tatsächliche Konditionen von Banken und Steuerämtern können abweichen. Calconova übernimmt keinerlei Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Basis dieser Berechnungen getroffen werden.
Sie vereinheitlichte die Unterhaltsberechnung in der gesamten Schweiz. In Schritt 1 wird das betreibungsrechtliche Existenzminimum jedes Familienmitglieds berechnet. In Schritt 2 wird der verbleibende Überschuss nach Köpfen aufgeteilt. Frühere kantonale Faustregeln (wie Prozentsätze vom Einkommen) sind nicht mehr zulässig.
Das betreibungsrechtliche Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen ist absolut geschützt. Reicht das Geld nicht, wird ein 'Manko' gerichtlich festgestellt und der Betreuende muss allenfalls Alimentenbevorschussung bei der Wohngemeinde oder Sozialhilfe beantragen.
Bei hälftiger Betreuung tragen beide Eltern Betreuungsanteile. Der Barunterhalt wird nach dem Verhältnis der jeweiligen Einkommen und der von jedem Elternteil direkt getragenen Kosten ausgeglichen.
Ja, für minderjährige Kinder bezahlte Alimente können vom Zahlenden vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und müssen vom Empfänger als Einkommen versteuert werden.
Präzise Berechnung des Schweizer Nettolohns mit AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1%), BVG-Pensionskasse, NBU, KTG und 13. Monatslohn.
Quellensteuer-Berechnung für B- und L-Bewilligungen mit Tarif A, B, C, H, Kinderabzügen und interkantonalem Vergleich aller 26 Kantone.
Ordentliche Steuerberechnung für alle 26 Schweizer Kantone mit direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen- und Vermögenssteuer.