Kraftfahrzeugsteuer nach KraftStG: Hubraumanteil (2,00 € Benzin / 9,50 € Diesel), gestaffelte CO2-Emissionsbesteuerung ab 96 g/km und Elektro-Befreiung.
Berechnung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer (KraftStG): Hubraumanteil (2,00 € Benzin / 9,50 € Diesel), gestaffelte CO2-Emissionsbesteuerung ab 96 g/km und Steuerbefreiung für Elektroautos.
Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld P.1
Im Fahrzeugschein unter Feld V.7 (Freigrenze bis 95 g/km)
≈ 8 € / Monat
petrol
30 €
15 × 2.00 € je 100 cm³62 €
Komp. ab 96 g/kmKfz-Steuer = (Hubraum-Einheiten × 2,00 € / 9,50 €) + gestaffelte CO2-Steuer (ab 96 g/km)Die Pkw-Steuer setzt sich aus dem Hubraumsockel (je angefangene 100 cm³: 2,00 € für Benziner, 9,50 € für Diesel) und der progressiven CO2-Komponente ab 96 g/km (2,00 € bis 4,00 € je g/km) zusammen. Elektroautos sind bis zu 10 Jahre befreit.
Offizielle Modellrechnungen für deutsche Tarife, Gesetze und Sozialleistungen.
Dieser Rechner basiert auf deterministischen Algorithmen. Die Ergebnisse dienen als Orientierungshilfe und besitzen keine rechtliche Bindungswirkung.
Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung, Eigenverbrauchsquote, Speicher und Amortisation.
Wirtschaftlichkeitsvergleich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): Jahresarbeitszahl (JAZ), KfW-Heizungsförderung 458 (bis zu 70% Zuschuss) und 10-Jahres-Gesamtkosten.
Zählen Sie Wörter, Zeichen mit/ohne Leerzeichen, Sätze, Lese- und Sprechzeit.